Sachkundenachweis für Schildkröten

Kurz zusammengefasst: Während in Deutschland bei der privaten Schildkrötenhaltung kein formeller Sachkundenachweis verlangt wird, besteht in Österreich seit 2026 grundsätzlich eine verpflichtende Sachkunde vor der Aufnahme der Haltung. In der Schweiz richtet sich die Ausbildungspflicht insbesondere danach, ob die jeweilige Schildkrötenart bewilligungspflichtig ist.

Sachkundenachweis in Österreich

Seit dem 1. Juli 2026 gilt in Österreich eine neue Regelung für die Haltung von Reptilien: Wer künftig eine Schildkröte neu halten möchte, muss grundsätzlich vor Beginn der Haltung einen Sachkundenachweis erbringen. Dafür ist ein theoretischer Sachkundekurs im Umfang von mindestens vier Stunden zu absolvieren. Einen zusätzlichen Praxisteil wie bei der Hundehaltung gibt es für Schildkröten nicht.

Der Sachkundekurs vermittelt grundlegendes Wissen über die Anschaffung, artgerechte Haltung, Ernährung, Pflege und Gesundheit der Tiere. Auch Themen wie geeignete Unterbringung, Beleuchtung, Temperatur, Entwicklung und das Erkennen von Stress gehören dazu.

Die Regelung betrifft grundsätzlich neu aufgenommene Reptilienhaltungen. Für bereits bestehende Haltungen und bestimmte Personengruppen gibt es Ausnahmen und Übergangsregelungen. Wer sich in Österreich eine Schildkröte anschaffen möchte, sollte daher vor dem Kauf prüfen, ob ein Sachkundenachweis erforderlich ist.

Weitere Informationen und zugelassene Sachkundekurse finden sich auf der offiziellen österreichischen Informationsplattform tierwissen.at.

Wichtig: Man muss den Sachkundenachweis in dem österreichischen Bundesland absolvieren in dem man seine Schildkröten anmeldet.

Sachkundenachweis in Deutschland

In Deutschland ist für die private Haltung von Schildkröten grundsätzlich kein gesetzlich vorgeschriebener Sachkundenachweis erforderlich. Anders als beispielsweise in Österreich muss vor der Anschaffung einer Schildkröte normalerweise kein verpflichtender Kurs oder eine Prüfung absolviert werden.

Trotzdem schreibt das deutsche Tierschutzgesetz vor, dass jeder Tierhalter über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen muss, um sein Tier angemessen zu ernähren, zu pflegen und artgerecht unterzubringen (§ 2 Tierschutzgesetz).

Ein formeller Sachkundenachweis kann allerdings bei gewerblicher Haltung, Zucht oder Handel beziehungsweise im Rahmen einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz relevant werden. Hier gelten andere Anforderungen als bei der rein privaten Haltung.

Kurz gesagt: Wer in Deutschland privat eine Schildkröte halten möchte, braucht normalerweise keinen Sachkundenachweis – Sachkunde selbst ist aber trotzdem gesetzlich vorgeschrieben. Man muss also wissen, was das Tier für eine artgerechte Haltung benötigt, auch wenn man dies nicht durch eine Prüfung nachweisen muss.

Sachkundenachweis in der Schweiz

Auch in der Schweiz gelten für die Haltung von Schildkröten gesetzliche Anforderungen. Einen allgemeinen Sachkundenachweis für die private Haltung von Schildkröten gibt es jedoch nicht. Ob eine Ausbildung oder ein Sachkundenachweis erforderlich ist, hängt insbesondere von der jeweiligen Schildkrötenart ab.

Für bestimmte Reptilien besteht eine kantonale Bewilligungspflicht. Bei bewilligungspflichtigen Reptilien genügt in einer privaten Haltung, die ausschließlich vom Bewilligungsinhaber betreut wird, grundsätzlich ein Sachkundenachweis. Ausgenommen sind Riesenschildkröten, Meeresschildkröten und Krokodile, für diese gelten höhere Ausbildungsanforderungen.

Für viele häufig gehaltene Schildkrötenarten ist dagegen weder eine besondere Ausbildung noch ein Sachkundenachweis allein aufgrund der privaten Haltung vorgeschrieben. Dennoch müssen selbstverständlich die allgemeinen tierschutzrechtlichen Anforderungen an Haltung, Pflege und Betreuung eingehalten werden.

Wer in der Schweiz eine Schildkröte halten möchte, sollte deshalb vor der Anschaffung prüfen, ob die konkrete Art bewilligungspflichtig ist und welche Anforderungen im jeweiligen Kanton gelten.